Preise, Kosten & Fördergelder

Kostenübersicht

Die Gesamtkosten für eine Wärmepumpenanlage setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen:

  • Material
  • Wärmepumpe, Speicher, Verteiler, Ventile, Steuerung etc.
  • Arbeit: Installation, Elektroanschluss, Projektleitung, Montage und Demontage bestehender Anlagen
  • Nebenarbeiten: Öltankausbau, Leitungsdämmung, Fundamente, Verputz- und Ausbesserungsarbeiten
  • Bei Erdsonden-Wärmepumpen zusätzlich: Bohrkosten zwischen CHF 15’000.– und 25’000.– (je nach Tiefe und Untergrund)

Preisrahmen für ein Einfamilienhaus: Typischerweise liegen die Gesamtkosten für eine effiziente Wärmepumpenlösung im Einfamilienhaus bei: CHF 30’000.– bis 45’000.–

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Selbst bauen

Selber bauen – geht das bei einer Wärmepumpe?

Grundsätzlich gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, die den Eigenbau einer Heizungsanlage verbieten – ausgenommen sind jedoch alle Elektroarbeiten, die ausschliesslich von zertifizierten Fachpersonen ausgeführt werden dürfen. Trotzdem empfiehlt es sich, eine Fachfirma beizuziehen – insbesondere für die Auslegung, Inbetriebnahme und sicherheitsrelevante Arbeiten. Um Fördergelder zu erhalten, müssen zudem Komponenten gemäss einem WPSM zertifizierten Schema eingesetzt werden.

Gemeinsam zum Ziel – mit Eigenleistung sparen

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, beim Heizungsumbau selbst mitzuarbeiten und dadurch Kosten zu sparen. Bestimmte Nebenarbeiten wie z. B.:

  • Fundament vorbereiten
  • alte Heizung ausbauen
  • Mauerdurchführungen erstellen
  • Maler- oder Verputzarbeiten

können in Eigenregie übernommen werden – wir unterstützen Sie dabei mit klaren Anleitungen und Koordination. Sparpotenzial: Je nach Projektumfang können so CHF 1’000.– bis 5’000.– eingespart werden.

Stromverbrauch & Stromkosten

Mit wenigen Schritten lässt sich der voraussichtliche Stromverbrauch einer Wärmepumpe auf Basis des bisherigen Öl- oder Gasverbrauchs abschätzen:

  1. Jahresverbrauch in kWh umrechnen: – 1 Liter Heizöl ≈ 10 kWh oder 1 m³ Erdgas = 10 kWh
  2. Jahresarbeitszahl (JAZ) bestimmen: Die JAZ hängt vom Systemtyp und der Vorlauftemperatur ab. → Werte gemäss Tabelle unten verwenden
  3. Stromverbrauch berechnen: Wärmepumpen-Stromverbrauch = Wärmebedarf in kWh ÷ JAZ aus Tabelle
  4. Stromkosten berechnen: Stromverbrauch × Strompreis (z.  CHF 0.28/kWh) → ergibt die jährlichen Heizkosten in CHF

Beispielrechnung:

  • Alter Ölverbrauch: 2’000 Liter pro Jahr
  • → 2’000 × 10 = 20’000 kWh Wärmebedarf
  • JAZ der neuen Wärmepumpe: 3.3 (sanierter Altbau, nur Heizen)
  • Stromverbrauch: 20’000 ÷ 3.3 = 6’000 kWh
  • Stromkosten: 6’000 × CHF 0.28 = CHF 1’690.– / Jahr

Tabelle mit Jahresarbeitszahlen (JAZ) je nach Haus- und Anlagentyp

35–30 °C
(Neubau)
45–40 °C
(Sanierung)
55–50 °C
(Altbau)
Luft-Wasser WP
Nur Heizen 3.7 3.3 2.9
Heizen + Warmwasser 3.5 3.1 2.8
Sole WP
Nur Heizen 5.7 5.0 4.4
Heizen + Warmwasser 4.9 4.6 4.3

Fördergelder

Fördergelder für Wärmepumpen – kantonal geregelt: In allen Schweizer Kantonen werden Wärmepumpen finanziell gefördert. Die Höhe der Beiträge sowie mögliche Zusatzauflagen unterscheiden sich jedoch je nach Kanton deutlich.

Transparente Übersicht & automatische Berechnung: Wir haben für Sie eine kantonale Förderübersicht zusammengestellt – die jeweils geltenden Beiträge sind auch in unserem Online-Konfigurator integriert.Dort werden die Fördergelder automatisch berechnet – abhängig von der Grösse der Wärmepumpe und dem gewählten System.

Voraussetzungen für Förderberechtigung: Für Anlagen bis 15 kW Heizleistung ist ein WPSM-zertifiziertes System erforderlich.Für Anlagen über 15 kW wird ein Keymark-zertifiziertes System verlangt. Nur mit diesen Zertifizierungen ist eine Förderung möglich!

Wichtiger Hinweis: Förderprogramme können sich jederzeit ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – wir übernehmen keine Haftung für Vollständigkeit oder Aktualität der Förderbeiträge. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die zuständige kantonale Energiefachstelle oder nutzen Sie unseren Konfigurator für eine aktuelle Richtpreisofferte inkl. Förderung.

WP Luft WP Sole
AG 3000 + 60/kW 6000 + 180/kW
BE 6000 10000
BL 5000 + 200/kW 7000 + 360/kW
BS 8000 + 250/kW 30000 (max. 40%)
LU 4000 8500
SO 3550 6000 + 450/kW
ZH 2900 6800
SG 2800 6000
VS 9000 13000
TI 20% 20%

Bitte beachten Sie, dass die Fördergelder sich auf Wärmepumpen bis zu einer Leistung von 15 kW beziehen – für grössere Leistungen sind die Sätze teils höher.

Steuerabzüge

Steuerlicher Abzug von Wärmepumpen-Investitionen – das sollten Sie wissen:

Abzugsfähig sind Investitionen zur energetischen Verbesserung bestehender Bauten (z. B. Ersatz einer Öl- oder Gasheizung durch eine Wärmepumpe). Neubauten sind nicht abzugsberechtigt.

Geltend gemacht werden können:

  • Anschaffungskosten der Wärmepumpe
  • Kosten für Montage, Planung und Nebenarbeiten
  • Rückbaukosten (z. Öltankentfernung)
  • Erdsondenbohrungen

Die Abzüge gelten sowohl für direkte Bundessteuern als auch für die meisten kantonalen und kommunalen Steuern. Stichtag ist das Rechnungsdatum – in den meisten Kantonen können Anzahlungs- oder Teilrechnungen, welche über 2 Perioden fallen auch auf diese verteilt werden. Falls die Kosten in einem Jahr nicht vollständig steuerlich verwertet werden können, erlauben einige Kantone eine Verteilung über mehrere Steuerperioden (z. B. Zürich, Luzern, Bern – je nach Regelung).

Konfigurator

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