Bundesamt für Energie BFE

Fördermöglichkeit beim Heizungsersatz

Beim Ersatz einer fossilen durch eine erneuerbare Heizung profitieren Sie von attraktiven Förderbeiträgen. Das schweizweit einheitliche Förderprogramm “Klimaprämie” unterstützt den Heizungsersatz in allen Bereichen: In Wohnbauten, im Büro- oder Gewerbegebäude und sogar für Industrieprozesse.  Die Fördergelder stammen von der Stiftung Klimaschutz und CO₂-Kompensation KliK. Die Klimaprämie wird anhand des bisherigen, fossilen Energieverbrauchs berechnet.

Wichtigste Förderbedingungen

  • Ersatz einer Öl- oder Gasheizung durch eine Holzheizung oder eine Wärmepumpe
  • Auftrag wurde noch nicht vergeben
  • Die CO₂-Verminderungen werden der Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der Stiftung KliK angerechnet
  • im Vergleich mit einer fossilen Heizung “unwirtschaftlich” (wird bei Antragsprüfung durch das Klimaprämie-Team berechnet)
  • keine absolute gesetzliche Verpflichtung für erneuerbaren, resp. kein absolutes Verbot für fossilen Heizungsersatz