Fördermöglichkeit beim Heizungsersatz
Beim Ersatz einer fossilen durch eine erneuerbare Heizung profitieren Sie von attraktiven Förderbeiträgen. Das schweizweit einheitliche Förderprogramm “Klimaprämie” unterstützt den Heizungsersatz in allen Bereichen: In Wohnbauten, im Büro- oder Gewerbegebäude und sogar für Industrieprozesse. Die Fördergelder stammen von der Stiftung Klimaschutz und CO₂-Kompensation KliK. Die Klimaprämie wird anhand des bisherigen, fossilen Energieverbrauchs berechnet.
Wichtigste Förderbedingungen
- Ersatz einer Öl- oder Gasheizung durch eine Holzheizung oder eine Wärmepumpe
- Auftrag wurde noch nicht vergeben
- Die CO₂-Verminderungen werden der Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der Stiftung KliK angerechnet
- im Vergleich mit einer fossilen Heizung “unwirtschaftlich” (wird bei Antragsprüfung durch das Klimaprämie-Team berechnet)
- keine absolute gesetzliche Verpflichtung für erneuerbaren, resp. kein absolutes Verbot für fossilen Heizungsersatz