
Kaminhöhe über Dach
Mindesthöhen und Abstände
- Holzfeuerungen bis 70 kW Feuerungswärmeleistung (Achtung, nicht = Kesselleistung!)
Die Kaminmündung muss überragen (es gilt der höchste Wert): - den höchsten Gebäudeteil (z. B. Dachfirst) um mindestens 0,5 m
- Flachdächer um mindestens 1,5 m
- begehbare Flachdächer um mindestens 2 m ab Dachfläche
Befinden sich die Kaminmündungen näher als 10 m zu höheren Nachbargebäuden, sind die Nachbargebäude für die Mindesthöhe massgebend.
Holzfeuerungen ab 71 kW Feuerungswärmeleistung (Achtung, nicht = Kesselleistung!)
Die Kaminmündung muss überragen (es gilt der höchste Wert):
a) den höchsten Gebäudeteil (z. B. Dachfirst) um mindestens 1 m
b) die Gebäudehöhe (ohne Schrägdach) um das 0,2-fache der Gebäudebreite, höchstens jedoch um 5 m
c) alle Hindernisse im Immissionsbereich um folgenden Betrag
71–150 kW
- Kaminhöhe über Hindernis: 1 m
- Kreisradius des Einwirkungsbereichs: 15 m
151-250 kW
- Kaminhöhe über Hindernis: 2 m
- Kreisradius des Einwirkungsbereichs: 20 m
251–500 kW
- Kaminhöhe über Hindernis: 3 m
- Kreisradius des Einwirkungsbereichs: 30m
501–1000 kW
- Kaminhöhe über Hindernis: 4 m
- Kreisradius des Einwirkungsbereichs: 40m
Als Hindernisse gelten in der Regel Bereiche:
a) die mindestens 5 % der Fläche des Einwirkungsbereichs umfassen und
b) eine Bebauung aufweisen oder nach Zonenplan zulassen oder
c) einen geschlossenen Bewuchs aufweisen

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