Holzfeuerungen bis 70 kW Feuerungswärmeleistung (Achtung, nicht = Kesselleistung!)
Die Kaminmündung muss überragen (es gilt der höchste Wert):
- den höchsten Gebäudeteil (z. B. Dachfirst) um mindestens 0,5 m
- Flachdächer um mindestens 1,5 m
- begehbare Flachdächer um mindestens 2 m ab Dachfläche
Befinden sich die Kaminmündungen näher als 10 m zu höheren Nachbargebäuden, sind die Nachbargebäude für die Mindesthöhe massgebend.